ZUZUG IN DEN KANTON TESSIN, SCHWEIZ – EIN UMFASSENDER ÜBERBLICK
(Privatpersonen und/oder Unternehmen)
Wichtigste Standortvorteile
Gute Gründe, in der Schweiz generell und im Kanton Tessin speziell zuzuziehen bzw. zu investieren
- Strategische geografische Lage (bevorzugtes Drehkreuz zwischen Nord und Südeuropa
- Optimale Verkehrsanbindung (Schiene, Straße, Luft)
- Hochwertige Infrastruktur, öffentliche Dienstleistungen
- Politische und monetäre Stabilität (niedrige Inflation)
- Hohes Bildungsniveau
- Hochqualifizierte, mehrsprachige Arbeitskräfte
- Eine Gesellschaft, die auf Dialog und Kompromiss statt auf Konfrontation beruht
- Schutz der Privatsphäre
- Renommierter Bankensektor
- Steuerwettbewerb ist ein schweizerisches Prinzip: Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen sorgt für eine moderate Besteuerung sowohl von Unternehmen als auch Privatpersonen
- Ausländische Personen im Ruhestand (die keiner lukrativen Tätigkeit nachgehen) können ein territoriales Steuersystem in Anspruch nehmen, das auf einer vereinbarten Pauschalbesteuerung von Einkommen und Vermögen beruht
- Rechtssicherheit
- Steuererleichterungen für neue Unternehmen/Start ups
- Gemäss den letzten Global Competitiveness Report des Weltwirtschaftsforums steht die Schweiz in den ersten Top Ten und war das innovativste Land der Welt.
Zahlen und Fakten über die Schweiz und den Kanton Tessin
Die Schweiz (deutsch: die Schweiz; französisch: Suisse; italienisch: Svizzera; rätoromanisch: Svizra), offiziell die Schweizerische Eidgenossenschaft (lateinisch: Confoederatio Helvetica, daher der ISO-Ländercode CH), ist seit 1848 eine föderale Republik (die zweitälteste nach den Vereinigten Staaten von Amerika), bestehend aus 26 Kantonen und 2.596 Gemeinden mit Bern als Sitz der Bundesverwaltung. Das Land liegt in Mitteleuropa, wo es im Norden an Deutschland, im Westen an Frankreich, im Süden an Italien und im Osten an Österreich und Liechtenstein grenzt.
Die Schweiz ist eine Konsensnation mit rund 9’000’000 Einwohnern (davon 26% Ausländer) aus verschiedenen ethnischen Gruppen mit einer Vielzahl von Sprachen und Religionen. Sie ist hauptsächlich in drei Sprachregionen unterteilt: die deutsche Region, die französische und die italienische (einschließlich eine Region im Graubünden). Die vier Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch (das in einigen Teilen des Kantons Graubünden gesprochen wird). Deutsch wird von etwa 64% der Bevölkerung gesprochen, Französisch von etwa 20%, Italienisch von 6,5% und Rätoromanisch von etwa 0,5%.
Aufgrund ihrer Lage liegt die Schweiz traditionell und auch in Zukunft am Schnittpunkt wichtiger internationaler Handelsrouten. Von der Schweiz aus können Sie viele europäische Großstädte in zwei Stunden oder weniger erreichen.
Kanton Tessin
Ein unternehmensorientiertes, steuerfreundliches, sicheres und schönes Umfeld
Der Kanton Tessin ist mit einer Fläche von 2.812 km², d.h. 6,8 % der Gesamtfläche der Schweiz, und 330.000 Einwohnern der einzige Schweizer Kanton, der vollständig südlich der Alpen liegt.
Mit durchschnittlich mehr als 2.300 Sonnenstunden im Jahr genießt der Kanton Tessin milde Winter und mediterrane Temperaturen im Sommer und verfügt über die reichste Vegetation der Schweiz.
Die Nähe zu Italien hat den besonderen Lebensstil des Kantons Tessin geprägt und bietet eine breite Palette an gastronomischen und anderen Köstlichkeiten. Mailand, wo man endlose Einkaufsmöglichkeiten, Theater, Oper, Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen genießen kann, ist nur eine Autostunde entfernt.
Der Flughafen Mailand-Malpensa ist innerhalb einer Stunde mit dem Auto zu erreichen, und es gibt eine regelmäßige Zugverbindung nach Lugano, während der Flughafen Zürich mit dem Auto oder dem Zug in etwa 2 Stunden zu erreichen ist. Der Flughafen Lugano ist für Privatflüge geöffnet.
Die Hauptsprache ist Italienisch, aber viele Menschen sprechen auch Englisch, Französisch und Deutsch.
Die Hauptstadt des Kantons Tessin ist Bellinzona, der Sitz der Kantonsregierung. Mit 57.000 Einwohnern ist Lugano die größte Stadt des Tessins und aus finanzieller und wirtschaftlicher Sicht der wichtigste Ort. Lugano ist nach Zürich und Genf das drittwichtigste Finanzzentrum der Schweiz und bietet interessante Einkaufsmöglichkeiten wie die Via Nassa oder das nahe gelegene Einkaufszentrum Fox Town in Mendrisio, eines der größten in Europa.
Eine weitere wichtige Stadt ist Locarno-Ascona, die im “Sopraceneri“ liegt.
Dieses Gebiet ist für seine schönen Landschaften und sein sehr sonniges und warmes Klima bekannt und bei Ausländern sehr beliebt. Jedes Jahr im Juni findet in Ascona eines der berühmtesten Jazzfestivals der Welt statt, während Locarno der Sitz des Internationalen Filmfestivals ist, das jedes Jahr im August stattfindet
Der Kanton Tessin ist seit 2019 Teil der Greater Area Zürich, was unserem Kanton ermöglicht, der Nordschweiz sich optimal anzuschliessen und sich im wichtigsten Handels- und Wirtschaftsraum der Schweiz zu integrieren.
Multikulturelle Gemeinschaft und Lebensstil
Bellinzona
oder www.bellinzona.ch
Bellinzona ist die Hauptstadt des Kantons Tessin und Sitz der Kantonsregierung.
Das Gebiet von Bellinzona hat sich im Laufe der Jahrhunderte rund um die drei charakteristischen Burgen dieser Region entwickelt, die seit dem Jahr 2000 zum UNESCO-Welterbe gehören. Dank seiner beneidenswerten Lage, wo sich die Strassen zum St. Gotthard, Lukmanier und San Bernardino kreuzen, hat es eine multikulturelle Identität entwickelt
Die Stadt bildet gleichzeitig einen Übergang nach Italien aus dem Norden und den Zugang zu den Alpen aus dem Süden.
Die charakteristischen Ecken und Plätze, die Straßen, das neoklassische Theater und die perfekt restaurierten alten Häuser zeugen von ihrer Geschichte und der lombardischen Kultur.
Reich verzierte Hotels und schöne Kirchen schmücken die vielen engen Gassen.
Hinter dem strengen Charme dieser mittelalterlichen Stadt verbirgt sich jedoch auch die energiegeladene Vitalität eines modernen Verkehrsknotenpunkts, der sich dem Handel und den Dienstleistungen widmet.
Die vielen Boutiquen und Geschäfte, Spezialitätenläden und Cafés laden zum Bummeln und Genießen der entspannten Atmosphäre ein.
Samstags findet im historischen Stadtzentrum ein großer Wochenmarkt statt.
Zürich ist dank des neuen Alptransit-Tunnels in 1 Stunde 37 Minuten mit dem Zug zu erreichen.
Lugano und Umgebung
https://www.luganoregion.com/de
Lugano ist das Geschäfts- und Finanzzentrum des Kantons Tessin und bietet darüber hinaus eine große Auswahl an kulturellen Veranstaltungen.
Im Jahr 2015 wurde die Eröffnung eines neuen Kulturzentrums gefeiert – das LAC (Lugano Art and Culture) www.luganolac.ch , in dem Konzerte, Theateraufführungen und Ausstellungen stattfinden.
Das LAC beherbergt das Kunstmuseum der italienischen Schweiz (MASI), Lugano (www.masilugano.ch), das aus dem Zusammenschluss des Kantonalen Kunstmuseums und des Kunstmuseums der Stadt Lugano hervorgegangen ist. Die Tätigkeit des MASI findet parallel an zwei Standorten statt: Der Hauptstandort befindet sich im neuen Gebäude des LAC, der andere im ehemaligen Sitz des Museo Cantonale d’Arte (Kantonales Kunstmuseum).
Die Stadt bietet eine Vielzahl von Geschäften und Restaurants. Die Umgebung vom Luganersee bietet unzählige Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten an, darunter 40 der besten Mountainbike-Routen Europas. Das Internationale Jazzfestival, Blues to Bop und andere schweiz- und europaweit bekannte Veranstaltungen ziehen Besucher aus ganz Europa an. Daher hört man auf den Straßen neben der italienischen Sprache auch Deutsch, Englisch und Französisch.
Luganos Plan ₿ (https://planb.lugano.ch):
„Zusammen mit einem Konsortium engagierter Partner richtet Tether einen Investitionspool in Höhe von über 100 Millionen Schweizer Franken für Start-ups ein, um Blockchain- und Bitcoin-Technologie zu entwickeln und die Ansiedlung bestehender Unternehmen zu fördern, die Fachwissen, Know-how und Mitarbeiter nach Lugano bringen. Darüber hinaus werden CHF 3 Mio in die Entwicklung von Tools und Lösungen investiert, die lokalen Unternehmen bei der Integration von Bitcoin, Tether und LVGA-Zahlungen helfen.
Bitcoin, Tether und LVGA werden in Lugano akzeptiert, um für öffentliche Dienstleistungen zu bezahlen. Privatpersonen und Unternehmen können 100% ihrer jährlichen Steuern sowie alle anderen öffentlichen Dienstleistungen der Stadt in Kryptowährungen bezahlen.“
(von der Website entnommen)
Bildung, Ausbildung und Forschung
Franklin Universität Schweiz
www.fus.edu
Die Franklin University Switzerland ist sowohl in den Vereinigten Staaten als auch vom Schweizer Universitätssystem akkreditiert und bietet ein vierjähriges Bachelorstudium der freien Künste sowie einen Masterstudiengang in einem multikulturellen, internationalen akademischen Umfeld an.
TASIS Die amerikanische Schule in der Schweiz
www.tasis.ch
Die Attraktivität des Tessins und seine internationale Ausrichtung werden durch die Präsenz des ältesten amerikanischen Internats in Europa, TASIS, The American School in Switzerland, hervorgehoben.
International School of Ticino (Privatschule 3 bis 18/19 Jahre)
www.isticino.com
International School of Switzerland
GIS Die internationale Schule von Lugano
Scuola Montessori (einzige anerkannte Montessori-Schule im Tessin von 3 – 15 Jahren)
www.irmamontessori.ch
Scuola Rudolf Steiner di Lugano (Origlio) und Locarno:
Waldorfpädagogik mit Schwerpunkt auf Kreativität, Kunst und praktischem Lernen. Der Unterricht erfolgt hauptsächlich auf Italienisch, wobei später Englisch und Deutsch eingeführt werden.
Scuola Steiner di Origlio | Homepage
Universität Lugano und die Akademie für Architektur in Mendrisio
www.usi.ch/en
www.arc.usi.ch/en
Die Universität Lugano (USI) bietet ein hochinnovatives Forschungsspektrum in einem internationalen Umfeld. Als solche ist die USI sowohl im Schweizer Universitätssystem verwurzelt als auch in zahlreiche internationale Forschungsnetzwerke eingebunden. Im September 2021 wurde in Lugano der neue Campus Ost eröffnet, der die Akademie für Architektur, die Fakultät für Kommunikation, Kultur und Gesellschaft, die Fakultät für Biomedizinische Wissenschaften, die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und die Fakultät für Informatik umfasst.
Dank ihrer einzigartigen geografischen Lage hat sich die USI schnell zu einer akademischen Brücke zwischen Norditalien und dem Rest der Schweiz entwickelt. Sie hat wichtige Partnerschaften mit Universitäten und Forschungszentren in Europa, den Vereinigten Staaten und China aufgebaut.
Auch die 1996 von Mario Botta gegründete Akademie für Architektur in Mendrisio, 10 km von Lugano entfernt, ist ein integraler Bestandteil der USI.
SUPSI: die Schweizerische Hochschule für Technik und Wirtschaft im Kanton Tessin
www.supsi.ch/home_en.html
Die Fachhochschule Südschweiz (SUPSI) in der Region Lugano bietet mehr als 30 Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Weiterbildungsprogramme an und wird von Tausenden von Fachleuten besucht. Sie betreibt angewandte Forschung in zahlreichen Schlüsselbereichen.
Schweizerisches Nationales Hochleistungsrechenzentrum
www.cscs.ch
Das 1991 gegründete CSCS, das Nationale Hochleistungsrechenzentrum der Schweiz, entwickelt und fördert technische und wissenschaftliche Dienstleistungen für die Schweizer Forschungsgemeinschaft auf dem Gebiet des Hochleistungsrechnens.
Das CSCS ermöglicht wissenschaftliche Forschung von Weltrang, indem es Spitzentechnologien im Supercomputing entwickelt, betreibt und unterstützt. Das Zentrum arbeitet mit in- und ausländischen Forschern zusammen und führt eigene Forschungsarbeiten im Bereich des wissenschaftlichen Rechnens durch. Das CSCS befindet sich in Manno in der Nähe von Lugano und ist eine eigenständige Einheit der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich (ETH Zürich).
Stiftung Agire
www.agire.ch/en
Wurde 2011 als öffentlich-private Partnerschaft gegründet und fördert die Innovation und das Unternehmertum im Tessin, was zu einer Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen führt.
Institut für Forschung in der Biomedizin
www.irb.usi.ch
Das IRB wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gegründet, die Erforschung der Humanimmunologie zu betreiben, wobei der Schwerpunkt auf den Mechanismen der Wirtsabwehr liegt. Vier unabhängige Gruppen richteten ihre Labors im Palazzo Fabrizia am Fuße des Castelgrande ein.
Im Jahr 2009 unterzeichnete das IRB eine Absichtserklärung mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) und 2010 wurde es der Università della Svizzera italiana (USI) angegliedert. An der USI trug das IRB zum Aufbau der Fakultät für Biomedizinische Wissenschaften und zur Schaffung des PhD-Programms (Doktorandenschule) in Immunologie und Zellbiologie bei. Im Jahr 2021 ist das IRB dem United World Antiviral Research Network (UWARN) beigetreten, einer Organisation, die Forscher aus führenden Einrichtungen in mehreren Ländern rund um den Globus zusammenbringt, um aufkommende Pandemieviren zu erkennen und zu bekämpfen.
Farma Industria Ticino
www.farmaindustriaticino.ch
Farma Industria Ticino (FIT), der Verband der chemischen und pharmazeutischen Industrie im Schweizer Kanton Tessin, ist eine 1980 unter dem Namen ATICEF gegründete private Organisation mit Sitz in Lugano.
Kardiozentrum Tessin
www.cardiocentro.org/en
Das Cardiocentro Ticino ist derzeit eines der herausragendsten Herzzentren der Schweiz, eine hochmoderne Klinik, die auf Kardiologie, Herzchirurgie und Herzanästhesie spezialisiert ist. Es ist seit 2012 ein mit der Universität Zürich assoziiertes Institut und kann sich mit den renommiertesten internationalen Einrichtungen ähnlicher Art messen.
Zuzug für Privatpersonen
Zuzug in den Kanton Tessin (für Details siehe unseren Artikel hier)
UE/EFTA-Bürger, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen wollen, müssen lediglich nachweisen, dass sie (i) über einen angemessenen Wohnsitz in der Schweiz und (ii) über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich und ihre Familie finanziell zu unterhalten Falls erwerbstätig, wird die Vorlage des Arbeitsvertrages verlangt.
Die Einwanderungsregeln und -verfahren für Drittstaatsangehörige sind jedoch eingeschränkter und komplizierter. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel in englischer Sprache
Die internen Gesetze und Verfahren zur Regelung der administrativen und steuerlichen Stellung der Privatperson sind klar, kohärent und leicht verständlich.
Die Schweiz bietet zusätzlich zu den kurzfristigen Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigungen die so genannte langfristige Aufenthaltsgenehmigung „B“ an, die einen Aufenthalt in der Schweiz für 5 Jahre ermöglicht. Die B-Bewilligung wird auf Antrag verlängert und kann in eine Niederlassungsbewilligung, die „C-Bewilligung“, umgewandelt werden. Jede Änderung der Adresse, der Staatsangehörigkeit, des Familiennamens oder der Umzug in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde muss den zuständigen Behörden innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.
Erwerb von Immobilien
Der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch ausländische Staatsangehörige, Gesellschaften mit Sitz im Ausland oder Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die ausländisch beherrscht sind, ist durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; auch Lex Koller genannt) beschränkt. Sie bedürfen grundsätzlich einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.
Für den Vollzug des BewG ist in erster Linie der Kanton zuständig, in dem sich das Grundstück befindet. Die vom Kanton bezeichnete Behörde entscheidet, ob ein Rechtsgeschäft bewilligungspflichtig ist oder nicht und ist auch für die Erteilung oder Verweigerung der Bewilligung zuständig. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die im Bundesgesetz und gegebenenfalls in der kantonalen Ausführungsgesetzgebung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Es muss betont werden, dass der Besitz von Immobilien in der Schweiz keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer begründet.
Die folgenden Personen benötigen keine Bewilligung für den Erwerb von Immobilien in der Schweiz:
- EU- und EFTA-Bürger: Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B haben die gleichen Rechte wie Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Land und können daher in der Schweiz jede Immobilie für den persönlichen Gebrauch als Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz und Wohn- oder Gewerbeimmobilien auch zu Investitionszwecken kaufen.
- Drittstaatsangehörige: Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B mit effektivem Steuerdomizil in der Schweiz dürfen ohne Bewilligung ihren Erstwohnsitz ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch erwerben. Der Erwerb einer ungewöhnlich grossen Liegenschaft als Erstwohnsitz bedarf einer Bestätigung der kantonalen Behörde.
- Drittstaatsangehörige, die ihren effektiven steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, können erst nach Erhalt der Wohnsitz-/Niederlassungsbewilligung C frei Immobilien kaufen und in diese investieren.
- Eine Zweitwohnung kann nur dann erworben werden, wenn die Person mit einer Aufenthaltsgenehmigung B eine Genehmigung der Behörde einholt.
Die Bewilligung zum Erwerb einer Ferienwohnung (Einfamilienhaus oder Serviced Apartment) kann unter bestimmten Voraussetzungen an ausländische Personen erteilt werden. Die Wohnung muss sich in einem Ort befinden, der von den kantonalen Behörden als Ferienort ausgewiesen ist. Zudem muss jede Bewilligung an das den Kantonen vom Bund zugewiesene Jahreskontingent für Ferienhäuser und -wohnungen angerechnet werden.
Immobilien, die für berufliche, gewerbliche oder industrielle Tätigkeiten genutzt werden (mit Ausnahme von Immobilien, die für den Bau, den Verkauf oder die Vermietung von Wohnungen erworben werden), können ohne Genehmigung erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements: siehe hier
Überblick über die Besteuerung von natürlichen Personen Details siehe Artikel hier
Die Besteuerung des Einkommens erfolgt im Allgemeinen auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde und wird nach dem Prinzip der Selbstdeklaration bewertet.
Die Vermögenssteuer wird nicht auf Bundesebene, sondern auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben und getrennt von der Einkommenssteuer berechnet und erhoben.
In der Schweiz ansässige Personen unterliegen der Besteuerung des weltweiten Einkommens und Vermögen, mit Ausnahme von Immobilien, die außerhalb der Schweiz gelegen sind.
Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von privatem beweglichem Vermögen unterliegen in der Regel nicht der Steuer, so sind z. B. Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren vollständig steuerfrei.
Natürliche Personen, die als Arbeitnehmer (mit einer B-Bewilligung) arbeiten, unterliegen der Quellensteuer, die direkt vom Arbeitgeber beglichen wird und die direkten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern auf diesen Lohneinkünften ersetzt. Allerdings müssen alle anderen Einkünfte und alle Vermögensbestandteile in einer ordentlichen Steuererklärung angegeben werden.
Natürliche Personen ohne steuerliche Ansässigkeit in der Schweiz unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht aufgrund ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit, wenn sie in der Schweiz Einkünfte erzielen. Dies betrifft u.a. Geschäftsführer von ausländischen Unternehmen mit einer Niederlassung in der Schweiz oder auch Erträge einer Zweitwohnung im Tessin.
Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben und nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, können eine vereinfachte Pauschalbesteuerung beantragen. Die Vorteile dieses Steuerregimes werden in dem folgenden Artikel Pauschalbesteuerung erläutet.
Das steuerbare Mindesteinkommen wurde in allen Schweizer Kantonen harmonisiert:
Im Jahr 2025 beträgt es für die Einkommenssteuer 434’700 CHF und für die Vermögenssteuer 2’173’000 Millionen CHF.
Dieses steuerbare Mindesteinkommen/Vermögen gilt für EU/EFTA-Bürger.
Für Drittstaatsangehörige gelten höhere Bemessungsgrundlagen.
Um eine Doppelbesteuerung in der Schweiz und im Ausland zu vermeiden oder zu mindern, hat die Schweiz mit mehr als 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Für einen Vergleich mit anderen Kantonen verweisen wir auf den folgenden Link der Schweizerischen Steuerverwaltung:
Berechnung der Einkommenssteuer (admin.ch)
Der Kanton Tessin erhebt keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer unter Ehepaaren und für direkte Nachkommen.
Reform des Schweizer Erbrechts: im Einklang mit der modernen Familie und den Bedürfnissen der Unternehmensnachfolge
Die neuen erbrechtlichen Bestimmungen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, haben die Möglichkeiten der Erblasser zur Nachlassplanung ihres Vermögens und der Begünstigten (denen ein größerer Anteil ihres Nachlasses zur Verfügung steht als nach vorherigen Recht) erweitert, wobei der Umfang des gesetzlichen Erbteils erhalten bleibt und somit die Familie geschützt wird.
Die wichtigste Neuerung der Erbrecht Reform betrifft die Reduzierung der gesetzlichen Reserven oder Pflichtteile (garantierte Mindesterbschaft) der Nachkommen von 3/4 auf 1/2 und die Abschaffung des Pflichtteils der Eltern. Der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten oder des eingetragenen Partners bleibt unverändert. Durch die Kürzung des Pflichtteils der Nachkommen, ist es für den Erblasser möglich, z. B. einem Stiefsohn oder einem Lebenspartner einen größeren Anteil zu hinterlassen.
Sozialversicherungssystem der Schweiz
Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz verschiedener Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen umfassenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen ohne Versicherung nicht abgedeckt werden könnten.
Das schweizerische System der sozialen Sicherheit gliedert sich in fünf Bereiche:
- Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversicherung (Drei-Säulen-System)
- Schutz vor den Folgen von Krankheiten und Unfällen
- Einkommensausgleichszulagen bei Militärdienst und Mutterschaft
- Arbeitslosenversicherung
- Familienzulagen
Diese verschiedenen Versicherungsarten bieten Schutz in Form von Renten, Arbeitslosengeld und Familienbeihilfen sowie die Übernahme von Kosten, die durch Krankheit und Unfälle entstehen.
Die Leistungen der verschiedenen Arten der sozialen Sicherheit werden im Prinzip durch Beiträge finanziert, die auf das Einkommen erhoben werden. Für die Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person eine Prämie. Bund und Kantone beteiligen sich mit unterschiedlichen Beträgen an der Sozialversicherung der Grundrente und der Invalidenversicherung oder finanzieren sie entweder ganz (Ergänzungsleistungen) oder durch Prämienverbilligung für Personen mit sehr geringem Einkommen (Prämienverbilligung in der Krankenversicherung).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherung:
Übersicht über die soziale Sicherheit in der Schweiz (admin.ch)
Lugano, wichtiges Finanzdienstleistungszentrum in der Schweiz
- Etwa 40 Banken sind auf nationaler und internationaler Ebene tätig .
- Mehr als 1000 Akteure Private Banking, Vermögensverwaltung, Portfolio Management, Steuer- und Rechtsberatung, Wealth Management, Unternehmensinvestitionen und -finanzierung sowie Logistik.
Das Zentrum für Studien im Bank- und Finanzwesen, Centro Studi Villa Negroni www.csvn.ch
steht der Finanzindustrie als Weiterbildung und Tagungsort bei.
Regionaler Hauptsitz für Unternehmungen
Standortvorteile für die Ansiedlung eines regionalen Hauptsitzes im Tessin sind die steuerlichen Vorteile in Verbindung mit einer gut ausgebauten, unternehmensfreundlichen Infrastruktur, der zentralen Lage, der Lebensqualität, der Unterstützung durch die Behörden und einen gut qualifizierten und motivierten Pool an Humanressourcen. Diese Bedingungen werden in Zukunft noch wichtiger werden, da der Trend zu schlanken Zentralen, virtueller und verteilter Organisation und Wertschöpfung durch Shared Services geht. Andere Faktoren, die mit dem Vorhandensein spezifischer Industriecluster zusammenhängen, machen die Region besonders attraktiv für Geschäftsaktivitäten in folgenden Bereichen
- Hochtechnologie und Nanotechnologie
- Mode und Luxusgüter
- Elektronik und Elektrotechnik
- Design und neue Materialien
- Arzneimittel und Biowissenschaften, Chemikalien
- Handel und Vertrieb in ganz Europa
Der internationale Logistikbezirk
Dank seiner geografischen Lage an einer der Hauptverkehrsadern zwischen Nord- und Südeuropa hat das Tessin seit jeher ein besonderes Interesse an der Logistik. Insbesondere das Gebiet von Mendrisio weist die höchste Konzentration von Unternehmen in diesem Sektor auf, die ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen anbieten.
In Chiasso wirken 54 Transportunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten welche den Kanton Tessin auf nationaler Ebene an erster Stelle bei den Frachteinnahmen und an zweiter Stelle bei den Warentransporten positionieren. Der Logistiksektor ist weitgehend für den wirtschaftlichen Aufschwung des Tessins im Rahmen der Globalisierung verantwortlich.
Unternehmensgründung und Unternehmensbesteuerung
Gründung eines Einzelunternehmens
Der Familienname muss ein wesentlicher Bestandteil des Namens der Einzelfirma sein (Art. 945 Abs. 1 OR). Die Eintragung des Einzelunternehmens in das Handelsregister des Geschäftssitzes ist abhängig von der Art des Geschäfts und dem Umsatz. Die Eintragung ist erforderlich für ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe mit einem Jahresumsatz von mindestens 100’000 Franken. *
Gründung einer Aktiengesellschaft AG
Im Prinzip gilt Folgendes:
- 1 Gründer (Art. 625 OR)
- Mindestens 1 Mitglied des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 OR)
- Mindestaktienkapital: 100.000 CHF.
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
Im Prinzip gilt Folgendes:
- 1 Gründer (Art. 775 OR)
- Mindestens 1 Geschäftsführer oder Beauftragter mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 OR)
- Mindeststammkapital: CHF 20’000.-
OR = Schweizerisches Obligationenrecht
Selbstständige Tätigkeit
In der Regel können EU/EFTA-Bürger mit einer B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) und ihre Ehegatten einer selbständigen Tätigkeit nachgehen
Nicht-EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung können nur selbständige wirtschaftliche Tätigkeit nachgehen, wenn das geplante Vorhaben wirtschaftlich tragbar ist und die erforderlichen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Antragsformulare und Unterlagen (inkl. Businessplan) werden von den zuständigen Behörden geprüft.
Ein spezielles Vehikel für den Finanzsektor: die Schweizer Kommanditgesellschaft
Um einen geeigneten rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Risikokapital zu schaffen, wurde mit dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK) eingeführt, die der aus dem Common Law bekannten Limited Liability Partnership (LLP) entspricht.
Manager und Investoren, die eine Form der LLP gründen wollen, haben somit die Möglichkeit, die Gesellschaft in der Schweiz zu gründen und sind nicht mehr, wie in der Vergangenheit, gezwungen, ihre Gesellschaft in Luxemburg, Irland oder auf den Kanalinseln (insbesondere Jersey und Guernsey) zu gründen.
Überblick über die Schweizer Unternehmensbesteuerung
Steuerpflichtige Unternehmen unterliegen auf der Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden der direkten Besteuerung der erzielten Gewinne:
- Direkter Bundessteuersatz 5%
- Kantonaler Steuersatz 5,5%
- Gemeindesteuer Kantonaler Steuermultiplikator (von 50 bis 100%)
Nach dem Tessiner Steuergesetz gelten die Unternehmenssteuern als gewinnmindernde Aufwendungen und sind daher als Kosten steuerlich abzugsfähig.
Auf kantonaler und kommunaler Ebene wird zudem eine Kapitalsteuer in Höhe von 1,5‰ des Eigenkapitals (Gesellschaftskapital + Rücklagen + nicht ausgeschüttete Gewinne) erhoben.
Bei der Ausschüttung von Gewinnen (Dividendenausschüttung) wird eine Verrechnungssteuer von 35 % erhoben. Diese Verrechnungssteuer (Sicherungssteuer) wird an der Quelle erhoben, und zwar auf Einkünfte aus beweglichem Vermögen (insbesondere auf Dividenden), auf Gewinne aus Lotterien und auf bestimmte Versicherungsleistungen.
Für im Ausland ansässige Aktionäre/Begünstigte stellt die Quellensteuer eine endgültige Steuerbelastung dar. Eine teilweise oder vollständige Rückerstattung wird nur gewährt, wenn zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland des wirtschaftlichen Eigentümers der Einkünfte ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wurde. Bei einer konzerninternen Beziehung zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft sehen die meisten Abkommen keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen vor. Auszahlungen von Lizenzgebühren sind von der Steuer befreit.
Infolge der in der Schweiz per 1. Januar 2020 eingeführten Regelungen zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung, die zur Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien geführt haben, hat der Kanton Tessin spezifische steuerliche Fördermassnahmen zugunsten von Unternehmen eingeführt welche in folgenden Bereichen tätig sind.
- die wirtschaftliche Innovation,
- Schaffung von Patenten und deren Verwertung,
- Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE), zur Stärkung von Innovationsanreize.
Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen: steuerliche Behandlung
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK) ist für die kantonale Einkommenssteuer (nicht aber für die 35%ige eidgenössische Verrechnungssteuer) nach dem Transparenzprinzip (look-through) steuerpflichtig (solange sie keine in der Schweiz gelegenen Liegenschaften hält): Die KGK Erträge der KGK werden daher direkt bei den Anlegern (Kommanditäre) besteuert. Die Ausschüttung von Kapitalgewinnen durch die KGK an schweizerische und ausländische Anleger wird nicht besteuert, wenn die Anleger die Anlage in ihrem Privatvermögen gehalten haben. Die KGK muss Erträge und Kapitalgewinne getrennt ausweisen, da Dividenden- und Zinserträge grundsätzlich die 35%ige Schweizer Verrechnungssteuer auslösen. Für in der Schweiz ansässigen Anleger ist eine Rückerstattung in vollem Umfang möglich, während ein ausländischer Anleger die Verrechnungssteuer in vollem Umfang zurückfordern kann (oder die Eidgenössische Steuerverwaltung kann alternativ die Verrechnungssteuer freistellen), wenn mindestens 80 % der Erträge des Fonds aus dem Ausland stammen („Affidavit“-Verfahren). Sind die Erträge aus dem Ausland weniger als 80 %, kann ein im Ausland ansässiger Anleger die schweizerische Verrechnungssteuer auf der Grundlage eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens zurückfordern.
Handelt es sich bei mehr als 50 % der Fondserträge um Zinserträge, gilt der Zinsartikel (Artikel 11 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (MTC)), und die meisten Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen sehen eine vollständige Rückerstattung der Quellensteuer vor.
Handelt es sich bei mehr als 50 % der Fondserträge um Dividendeneinkünfte, kommt der Dividendenartikel (Artikel 10, MTC) zur Anwendung, was nach den meisten Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen zu einer Reststeuer von 15 % führt.
Der Schweizer Komplementär wird grundsätzlich nach den kantonalen Steuervorschriften seines Wohnsitzes besteuert.
Kantonale Anreize
Was die unternehmerische Tätigkeit betrifft, so hat der Kanton Tessin Programme entwickelt, die darauf abzielen, Investitionen in spezialisierten Sektoren wie der innovativen Technologie zu fördern und zu unterstützen.
Die Maßnahmen zur Unterstützung von Industrie- und Handwerksbetrieben, wie sie das Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Innovation vorsieht, werden durch Zuschüsse zu den Kosten der Teilnahme an Fachmessen von nationaler und internationaler Bedeutung ergänzt. Auch in diesem Fall gibt es Zuschüsse, die bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten abdecken, wie z. B. die Anmeldung zur Messe, die Miete der Ausstellungsfläche, die Durchführung der Veranstaltung und die Kosten für die Anmietung eines Standes.
Das Gesetz über wirtschaftliche Innovation (L-inn) und die kantonale Steuerreform zur Förderung und Unterstützung von als innovativ eingestuften Unternehmen und deren Investoren:
Der Kanton Tessin hat eine Reihe konkreter Maßnahmen ausgearbeitet, die Anreize für neue industrielle Initiativen mit hohem technologischen Wert und innovativem Charakter bieten. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die wirtschaftliche Innovation (25. Juni 1997).
Seit Beginn des Jahres 2018 sind wichtige und vorteilhafte steuerliche Maßnahmen in Kraft, die steuerliche Anreize für Investoren in innovative Start-ups sowie für die Übertragung von Anteilen und Spenden zugunsten innovativer Unternehmen bieten.
Amt für Wirtschaftsförderung des Kantons Tessin (Ufficio per lo sviluppo economico)
Viale Stefano Franscini 17
CH-6501 Bellinzona
Telefon: +41 (0)91 814 35 41
Fax: +41 (0)91 814 44 57
E-Mail: dfc-use@ti.com
www.ti.ch/promozione-economica
Impact Hub Ticino
https://ticino.impacthub.net/en/
Stiftung Greater Zurich Area
Kanton Tessin | Grossraum Zürich (greaterzuricharea-stiftung.ch)
Nützliche Informationsquellen
Schweizer Informationsportal
www.ch.ch
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Bundesamt für Sozialversicherung
Staatssekretariat für Migration
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
NEXT-Plattform zur Unternehmensnachfolge
Schweizerisches Forschungsinstitut für Kleinunternehmen und Unternehmertum, Universität St. Gallen
Bundesamt für Justiz: Handelsregister
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Schweizerisches Bundesamt für Statistik
Business-Netzwerk
Wirtschaftsentwicklung und -förderung der Schweiz
Schweiz Global Entreprise (ermöglicht neue Geschäfte)
Schweizerische Bankiervereinigung
Schweizerischer Verband für Fonds und Asset Management
Schweizerische Treuhandvereinigung
Expert Suisse (der Schweizerische Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhandwesen)
Schweizerischer Anwaltsverband
Schweizer Bildung
Steimle & Partners Consulting SA bietet laufend aktualisierte Nachrichten über die Schweiz und den Kanton Tessin, nationale und internationale Steuerfragen und viele andere Themen auf der Homepage www.steimle-consulting.ch in englischer, italienischer und deutscher Sprache.
Der Inhalt des vorliegenden Dokuments ist nicht als Ausdruck einer Meinung zu verstehen. Sie haben ausschließlich informativen und aktualisierenden Charakter. Der Leser, der diese Informationen nutzen möchte, sollte einen professionellen Berater konsultieren, um die Einhaltung der rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen in seinem Wohnsitzland zu gewährleisten. Steimle & Partners Consulting SA lehnt jede Verantwortung für eventuelle direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden ab, die mit einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Verwendung der im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen verbunden sind. Wir stehen für eine nähere Untersuchung der oben genannten Themen zur Verfügung