Schweizer Aufwandbesteuerung vs. italienische Ersatzsteuer (Flat Tax) ab 2026

Schweizer Aufwandbesteuerung vs. italienische Ersatzsteuer (Flat Tax) ab 2026

Die italienische Pauschalsteuerregelung (flat tax Steuerregime) für vermögende Privatpersonen, die nach Italien ziehen, wurde 2017 eingeführt, während die günstige und vereinfachte Pauschal-oder Aufwandbesteuerung in der Schweiz bereits vor dem Zweiten Weltkrieg existiert. Bei der schweizerischen Regelung handelt es sich um eine Lebensunterhaltskosten  «aufwandbasierte» Besteuerung, die einerseits nichtschweizerische Vermögenswerte und Einkünfte steuerlich ausschließt  (sofern der Steuerpflichtige keine von einem Doppelbesteuerungsabkommen begünstigten ausländischen Einkommensquellen hat) und andererseits schweizerische Vermögenswerte (wie Aktien oder Obligationen, die von in der Schweiz ansässigen Unternehmen ausgegeben werden, bei Schweizer Banken hinterlegte Barmittel, Schweizer Immobilien) und die daraus resultierenden Einkünfte in der jährlichen Kontrollrechnung berücksichtigt.

Die italienische Pauschalsteuer ist eine territoriale Besteuerung: Einkünfte aus italienischen Quellen sind in der Regel nach den internen Steuervorschriften zu versteuern, während Einkünfte aus ausländischen Quellen  grundsätzlich mit einer „substitutiven“ Ersatzsteuer besteuert werden, mit der Ausnahme, dass Veräußerungsgewinne, die innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der steuerlichen Ansässigkeit in Italien bei der Veräußerung von qualifizierten  Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erzielt werden, in Italien mit einem Steuersatz von 26 % besteuert werden.

Ab dem Jahr 2026 wird die italienische Pauschalsteuer, gemäß einem Beschluss der italienischen Regierung (der noch dieses Jahr vom Parlament endgültig genehmigt werden soll) erhöht für ausländische Personen, die ab 2026 allein oder mit ihren Familienangehörigen nach Italien zuziehen möchten. Die neue Pauschalsteuer wird von heute EUR 200’000.- auf EUR 300’000.- (plus EUR 50’000.- für jedes Familienmitglied) erhöht, was in CHF umgerechnet ca. CHF 278’000.- (plus ca. CHF46’000.- für jedes Familienmitglied) betragen würde. Unter der Annahme, dass eine Familie, bestehend aus den Ehegatten und einem Kind, in Italien steuerlich ansässig würde und in den Genuss der Ersatzsteuerregelung käme, würde die jährliche Pauschalsteuer CHF 370’000.- betragen   was in der Schweiz einem steuerbaren Einkommen (Kanton Tessin, Gemeinde Lugano) von ca. CHF1’000’000 entsprechen würde.

Dieser Betrag ist mehr als das Doppelte des steuerbaren Mindesteinkommens bei der schweizerischen Aufwandbesteuerung   von ca. CHF 440’000.- wie von der kantonalen Steuerbehörde festgelegt, und dies würde die Steuerbemessungsgrundlage für die gesamte dreiköpfige Familie gemäß unserer Annahme abdecken. Die jährliche schweizerische Steuerbelastung (für alle drei Steuerebenen – Bund, Kantone und Gemeinden) beträgt ca. CHF 150’000 unter Berücksichtigung der oben erwähnten Mindeststeuerbemessungsgrundlage.

Die genannte Steuer beinhaltet auch die Einkommenssteuer, welche die Kantone in Übereinstimmung mit dem Steuergesetz festsetzen müssen, um die Vermögenssteuer auf dem als steuerpflichtig erachteten Schweizer Vermögen (in Höhe des Fünffachen des steuerbaren Einkommens) zu berücksichtigen. Das maßgebende jährliche steuerbare Einkommen der Aufwandbesteuerung wird mit der Steuerbehörde im verbindlichen Steuervorbescheid vereinbart.

Beide Länder haben viele attraktive Merkmale und eine tiefergehende Analyse wird es ermöglichen, die Vor- und Nachteile jedes Landes zu erfassen, die für jeden, der seinen steuerlichen Wohnsitz verlegen möchte, unterschiedlich beurteilt werden. Detailliertere Informationen über die Schweizer Besteuerung und das Migrationsrecht und -verfahren sind in unseren Artikeln (entweder auf Englisch, Deutsch oder Italienisch) auf unserer Website www.steimle-consulting.ch unter der Rubrik

„Tax News -Standort Tessin“ erhältlich.

 

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By |2026-05-22T09:08:06+00:00November 2025|Categories: NewsHome, Unkategorisiert|Kommentare deaktiviert für Schweizer Aufwandbesteuerung vs. italienische Ersatzsteuer (Flat Tax) ab 2026

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