Einrichtung Eidgenössiches Register für wirtschaftlich berechtige Personen

Einrichtung Eidgenössiches Register für wirtschaftlich berechtige Personen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. August 2023 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen, Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie weiteren Bestimmungen sollen die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz weiter gestärkt werden. Die Vernehmlassung der Gesetzesvorschläge wurde am 29. November 2023 abgeschlossen und der Bundesrat hat die Botschaft ans Parlament 2024 vorgelegt. Die beiden Kammern des Parlaments haben nun den rechtlichen Bezugsrahmen festgelegt. Die Reform soll einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Finanzplatzes vor Geldern kriminellen Ursprungs und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz leisten. Die vorgeschlagenen Massnahmen entsprechen dem internationalen Standard der Financial Action Task Force (FATF/GAFI) zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Dank mehr Transparenz sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. Ein  Eidgenössisches Register der wirtschaftlich Berechtigten Personen soll nun eingeführt werden.

Ein Eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen von Schweizerische Gesellschaften und in bestimmten Fällen auch für Ausländische.

Es wird ein eidgenössisches Register eingeführt, in das sich Firmen und andere juristische Personen in der Schweiz mit Angaben zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten eintragen müssen. Für bestimmte Gesellschaftsformen, wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Einpersonengesellschaften, Vereine sowie Stiftungen, wobei der wirtschaftliche Berechtigte bereits im Handelsregister eingetragen ist, wird ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. Dieses Register ist nicht öffentlich und nur zugänglich für zuständige Behörden und Finanzintermediäre (sofern diese ihren Sorgfaltspflichten bei einer Mandatsausübung nachkommen müssen) und wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt, um die bestehende Infrastruktur und das Know-how der Handelsregisterbehörden zu nutzen. Um die Qualität des Registers zu gewährleisten, wird eine Aufsichtsbehörde, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angegliedert ist, Kontrollen durchführen und wenn nötig Sanktionen aussprechen.

Weitere Details finden Sie hier: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung (admin.ch)

Quelle: www.efd.admin.ch

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By |2026-05-22T09:08:38+00:00Juni 2025|Categories: NewsHome|Kommentare deaktiviert für Einrichtung Eidgenössiches Register für wirtschaftlich berechtige Personen

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